Nutzungsbedingungen
Zuletzt aktualisiert: 2026-08
§ 1 Geltungsbereich und B2B-Klarstellung
(1) Diese Nutzungsbedingungen regeln die Nutzung der Website jardis.io, der Dokumentation unter docs.jardis.io und des Nutzerbereichs unter app.jardis.io (zusammen die „Website“) sowie der kommerziellen Software „Jardis“ (nachfolgend „Jardis“ oder die „Software“) zwischen dem Nutzer und der Headgent GmbH, Heinrich-Peiffer-Straße 5, 41540 Dormagen, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Neuss unter HRB 24129, vertreten durch den Geschäftsführer Rolf Beab (nachfolgend „Headgent“).
(2) Die Nutzung der Website und der Software steht ausschließlich Unternehmern im Sinne von § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen offen. Mit der Registrierung und/oder Nutzung bestätigt der Nutzer, in dieser Eigenschaft zu handeln. Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB ist die Nutzung nicht gestattet. Vorschriften des Verbraucherschutzes, insbesondere ein gesetzliches Widerrufsrecht, finden keine Anwendung.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Headgent ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Diese Nutzungsbedingungen gelten in der jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses oder der Verlängerung gültigen Fassung. Die bei Vertragsschluss maßgebliche Fassung wird im Rahmen des Bestellprozesses zum Abruf bereitgestellt.
§ 2 Vertragsparteien und Merchant of Record
(1) Vertragspartner für die Bereitstellung der Website und für die Lizenzierung von Jardis ist die Headgent GmbH als Lizenzgeber und Hersteller der Software.
(2) Die Abwicklung kostenpflichtiger Bestellungen erfolgt über Polar Software Inc., 3500 South DuPont Highway, Dover, DE 19901, USA (nachfolgend „Polar“) als Merchant of Record. Polar tritt dabei rechtlich als Verkäufer der Lizenzen gegenüber dem Nutzer auf, schließt den Kaufvertrag über die jeweilige Lizenz, vereinnahmt das Entgelt, stellt die Rechnung, führt die anfallenden Steuern und Abgaben ab und verantwortet die Compliance der Zahlungsabwicklung.
(3) Headgent stellt die Software bereit, gewährt die Nutzungsrechte an Jardis gemäß diesen Nutzungsbedingungen und verantwortet die technische Leistungserbringung. Bei Fragen zu Software, Lizenz und Nutzung ist Headgent (info@headgent.com) zuständig. Bei Fragen zu Zahlung, Rechnung, Steuerausweis, Erstattungsanträgen oder Zahlungsmittel ist Polar zuständig; entsprechende Anfragen sind über die in der Bestellbestätigung von Polar genannten Kontaktwege zu richten.
(4) Mit Abschluss einer kostenpflichtigen Bestellung akzeptiert der Nutzer zusätzlich zu diesen Nutzungsbedingungen die jeweils gültigen Geschäftsbedingungen von Polar.
(5) Für Gewährleistung und Leistungsstörungen in Bezug auf Jardis ist allein Headgent zuständig. Headgent verpflichtet sich gegenüber dem Nutzer, solche Ansprüche im eigenen Namen zu erfüllen, auch soweit sie nach der zivilrechtlichen Konstruktion des über Polar geschlossenen Kaufvertrags gegenüber Polar bestehen. Der Nutzer kann sich wegen Mängeln der Software unmittelbar an Headgent wenden; seine gesetzlichen Rechte gegenüber Polar bleiben davon unberührt.
§ 3 Leistungsbeschreibung
(1) Jardis ist eine Software zur Modellierung fachlicher Domänen und zur Erzeugung von Quellcode auf Basis von Domain-Driven Design und hexagonalen Architekturmustern. Sie wird vollständig lokal auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt; die Oberfläche läuft lokal im Browser, alternativ ist die Steuerung über den mitgelieferten MCP-Server möglich. Quellcode, Domain-Modelle und sonstige vom Nutzer verarbeitete Inhalte werden durch Jardis nicht an Server von Headgent oder Dritter übertragen.
(2) Der Leistungsumfang umfasst sämtliche Funktionen der Software ohne mengenmäßige Beschränkung. Insbesondere sind die Anzahl der modellierten Domänen und Bounded Contexts sowie die Anzahl der Builds unbegrenzt. Kontingente, Verbrauchsbuchungen oder gesonderte Zukäufe einzelner Builds bestehen nicht.
(3) Die Ausführung von Jardis setzt eine gültige Lizenz voraus. Zur Prüfung der Lizenz stellt die Software eine Verbindung zu Servern von Headgent in der Bundesrepublik Deutschland (Hetzner Online GmbH) her. Dabei werden ausschließlich lizenzbezogene Daten übermittelt, insbesondere der Lizenzschlüssel und die Kennung des Arbeitsplatzes, an den die Lizenz nach § 11 Abs. 3 gebunden ist. Inhalte des Nutzers sind nicht Bestandteil dieser Übermittlung. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Ist der Lizenzserver vorübergehend nicht erreichbar, kann die Nutzung von Jardis eingeschränkt sein. Bereits erzeugter Code des Nutzers bleibt davon unberührt und lokal uneingeschränkt nutzbar.
§ 4 Open-Source-Komponenten (Jardis-Packages)
(1) Die als Jardis-Packages bezeichneten Bestandteile des Jardis-Ökosystems (Core, Adapter, Support, Tools und DevOps) werden unter der MIT-Lizenz als Open Source bereitgestellt. Sie sind nicht Gegenstand der entgeltlichen Lizenz nach diesen Nutzungsbedingungen und können unabhängig von einem Jardis-Abonnement genutzt werden.
(2) Die Nutzung der Jardis-Packages richtet sich ausschließlich nach der MIT-Lizenz. Diese gestattet die Nutzung, Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und den Verkauf, auch zu kommerziellen Zwecken, unter der Bedingung, dass Urheberrechtsvermerk und Lizenztext beigefügt bleiben. Der maßgebliche Lizenztext ist der jeweiligen Package-Veröffentlichung beigefügt und unter opensource.org/license/mit abrufbar.
(3) Soweit der von Jardis erzeugte Code Jardis-Packages enthält oder einbindet, gilt für diese Bestandteile ebenfalls die MIT-Lizenz. Die Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen gelten für sie nicht.
§ 5 Registrierung und Nutzerkonto
(1) Die Nutzung von Jardis setzt die Einrichtung eines Nutzerkontos voraus. Dies gilt auch für den Free Trial nach § 6. Der Nutzer hat bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese stets aktuell zu halten. Erklärungen von Headgent an die zuletzt hinterlegte E-Mail-Adresse gelten als zugegangen, sofern der Nutzer es pflichtwidrig unterlassen hat, die E-Mail-Adresse zu aktualisieren.
(2) Zugangsdaten und Lizenzschlüssel sind vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Nutzer haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Konto oder mit seinem Lizenzschlüssel vorgenommen werden, soweit ihn ein Verschulden trifft. Bei Verdacht auf unbefugte Nutzung ist Headgent unverzüglich zu informieren.
(3) Headgent ist berechtigt, das Nutzerkonto nach vorheriger Mahnung mit angemessener Frist zu sperren, wenn begründete Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen diese Nutzungsbedingungen, insbesondere die Acceptable Use Policy nach § 13, bestehen. Bei schwerwiegenden Verstößen oder in Eilfällen (insbesondere bei drohenden Schäden für Headgent oder Dritte) ist eine sofortige Sperrung ohne vorherige Mahnung zulässig.
§ 6 Free Trial
(1) Headgent bietet einen unentgeltlichen Testzugang („Trial“) mit einer Laufzeit von sieben (7) Tagen ab Aktivierung an. Der Trial entspricht dem vollen Leistungsumfang der kostenpflichtigen Lizenz nach § 3 Abs. 2 auf einem (1) Arbeitsplatz und ist allein zeitlich begrenzt.
(2) Für die Aktivierung des Trials ist die Hinterlegung eines Zahlungsmittels nicht erforderlich. Der Trial endet automatisch mit Ablauf der Laufzeit und wird nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Nutzers in ein kostenpflichtiges Abonnement umgewandelt.
(3) Mit Ablauf des Trials entfällt das Recht zur weiteren Nutzung von Jardis; der Arbeitsbereich des Nutzers bleibt lesbar, weitere Builds sind nicht mehr möglich. Der im Trial lokal erzeugte Code bleibt nach Maßgabe von § 12 uneingeschränkt beim Nutzer und unbefristet nutzbar.
(4) Headgent behält sich vor, je Nutzer und je Unternehmen nur einen Trial zu gewähren. Als ein Unternehmen gelten hierbei auch mit dem Nutzer verbundene Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG. Headgent ist berechtigt, Trials bei Verdacht auf missbräuchliche Nutzung, bei mehrfacher Beantragung durch dasselbe Unternehmen oder bei Verstoß gegen § 13 ohne Vorankündigung zu beenden.
§ 7 Preise, Lizenzen und Menge
(1) Die kostenpflichtige Nutzung von Jardis erfolgt auf Grundlage einer oder mehrerer Lizenzen. Der Leistungsumfang sowie die aktuellen Preise ergeben sich aus der Pricing-Seite unter jardis.io/pricing in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Maßgeblich für den Vertragsschluss ist der im Bestellprozess von Polar angezeigte und vom Nutzer bestätigte Preis.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer und etwaiger sonstiger gesetzlicher Abgaben. Der konkrete Steuerausweis richtet sich nach den durch den Merchant of Record (Polar) ermittelten Verhältnissen.
(3) Das Entgelt fällt je Lizenz an. Die Anzahl der Lizenzen bestimmt der Nutzer selbst; sie entspricht der Anzahl der Arbeitsplätze nach § 11 Abs. 2. Der Leistungsumfang je Lizenz ist mengenmäßig nicht beschränkt (§ 3 Abs. 2).
(4) Der Nutzer kann Lizenzen jederzeit über sein Nutzerkonto hinzubuchen oder abbauen. Beim Hinzubuchen erhöht sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der Buchung anteilig für den laufenden Abrechnungszeitraum. Beim Abbau reduziert sich das Entgelt ab dem Zeitpunkt der Reduzierung; für die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums wird eine anteilige Gutschrift gewährt. Übersteigt die Zahl der eingerichteten Arbeitsplätze nach einem Abbau die Zahl der Lizenzen, bestimmt der Nutzer, welche Arbeitsplätze aktiv bleiben.
§ 8 Zahlungsabwicklung
(1) Die Zahlung des Entgelts erfolgt ausschließlich über den Merchant of Record Polar nach Maßgabe von § 2. Polar bietet die im Bestellprozess angezeigten Zahlungsmittel an.
(2) Die Rechnungsstellung erfolgt durch Polar elektronisch im Rahmen des Bestell- und Verlängerungsprozesses. Die Aufbewahrung der Rechnungen richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.
(3) Bei Abonnements wird das Entgelt für den jeweils kommenden Abrechnungszeitraum im Voraus eingezogen. Bei nicht erfolgreicher Zahlung wird der Nutzer zunächst zur Zahlung aufgefordert; nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist ist Headgent berechtigt, den Zugang zu Jardis bis zum Ausgleich der offenen Forderung zu sperren.
§ 9 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
(1) Der Vertrag über ein Abonnement beginnt mit Bestätigung der Bestellung durch Polar bzw. Bereitstellung des Zugangs durch Headgent.
(2) Monatliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils einen weiteren Monat. Sie können vom Nutzer jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungsmonats über das Nutzerkonto oder den Polar-Kundenbereich gekündigt werden.
(3) Jährliche Abonnements verlängern sich automatisch um jeweils ein weiteres Jahr. Sie können vom Nutzer mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt werden.
(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach § 314 BGB bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei einer wesentlichen Verletzung dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere der Acceptable Use Policy nach § 13, vor.
(5) Kündigungserklärungen bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Die im Nutzerkonto oder im Polar-Kundenbereich bereitgestellte Kündigungsfunktion erfüllt das Textformerfordernis.
§ 10 Keine Rückerstattung
(1) Sämtliche Lizenzen werden mit der Aktivierung als digitale Inhalte unmittelbar bereitgestellt. Eine Rückerstattung bereits gezahlter Entgelte ist im Rahmen des unternehmerischen Verkehrs ausgeschlossen, soweit nicht ein gesetzlicher Erstattungsanspruch besteht, sich aus Absatz 3 etwas anderes ergibt oder Headgent bzw. Polar im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes zusagen.
(2) Im Falle einer vollständigen Kündigung des Vertragsverhältnisses bleibt der Zugang bis zum Ende des bezahlten Abrechnungszeitraums bestehen. Eine anteilige Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
(3) Reduziert der Nutzer lediglich die Anzahl seiner Lizenzen, ohne das Vertragsverhältnis insgesamt zu beenden, gilt § 7 Abs. 4: Für die verbleibenden Tage des laufenden Abrechnungszeitraums wird eine anteilige Gutschrift gewährt.
§ 11 Lizenz und Nutzungsumfang
(1) Headgent räumt dem Nutzer für die Dauer des jeweiligen Vertragsverhältnisses ein einfaches, nicht-ausschließliches, nicht-übertragbares und nicht-unterlizenzierbares Recht ein, Jardis im vereinbarten Umfang im Rahmen seines internen Geschäftsbetriebs zu nutzen.
(2) Eine Lizenz berechtigt zur Nutzung von Jardis auf einem (1) Arbeitsplatz. Arbeitsplatz ist ein einzelner Rechner, auf dem Jardis ausgeführt wird. Benötigt der Nutzer weitere Arbeitsplätze, erwirbt er nach Maßgabe von § 7 Abs. 3 und 4 entsprechend viele weitere Lizenzen. Die Lizenzen sind an das Unternehmen des Nutzers gebunden und dürfen nur von Personen genutzt werden, die als Mitarbeiter, Organmitglieder oder zur Ausübung des Geschäftsbetriebs berechtigte freie Mitarbeiter für das Unternehmen tätig sind. Für die Nutzung des von Jardis erzeugten Codes ist keine Lizenz erforderlich; der erzeugte Code ist gewöhnlicher Quellcode und kann von beliebig vielen Personen weiterverarbeitet werden.
(3) Die Lizenz wird bei der Aktivierung technisch an den jeweiligen Arbeitsplatz gebunden; hierzu wird eine Kennung des Rechners verarbeitet. Auf einem anderen Rechner ist die Lizenz nicht ausführbar. Wechselt der Nutzer den Rechner oder wird die Rechnerkennung durch einen Hardwaretausch verändert, kann er die Lizenz über sein Nutzerkonto auf den neuen Arbeitsplatz übertragen; die bisherige Bindung erlischt damit. Einzelheiten zur Verarbeitung der Rechnerkennung ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
(4) Eine Überlassung, Vermietung, Vermarktung, Sublizenzierung oder sonstige Bereitstellung von Jardis oder des Lizenzschlüssels an Dritte außerhalb des eigenen Unternehmens des Nutzers ist nicht gestattet.
(5) Mit Ende des Vertragsverhältnisses erlischt das Nutzungsrecht an Jardis. Bereits durch Jardis erzeugter Code des Nutzers bleibt nach Maßgabe von § 12 unberührt.
§ 12 Rechte am generierten Code
(1) Sämtliche Rechte an dem von Jardis erzeugten Quellcode stehen ausschließlich dem Nutzer zu. Headgent erhebt keine Ansprüche an dem für den Nutzer erzeugten Code. Dies gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses und unabhängig davon, ob der Code im Trial oder unter einer kostenpflichtigen Lizenz entstanden ist.
(2) Soweit der erzeugte Code Jardis-Packages enthält oder einbindet, gilt für diese Bestandteile die MIT-Lizenz nach § 4.
(3) Der Nutzer ist berechtigt, den erzeugten Code unbefristet zu nutzen, zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zu verbreiten und in eigene Produkte zu integrieren. Die Beschränkungen dieser Nutzungsbedingungen, insbesondere nach § 13, beziehen sich auf die Nutzung der Software Jardis, nicht auf den erzeugten Code.
§ 13 Acceptable Use Policy
Der Nutzer verpflichtet sich, Jardis, die Website und die damit verbundenen Dienste ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen. Insbesondere ist es untersagt:
- Jardis oder Teile davon zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, soweit dies nicht nach §§ 69d, 69e UrhG ausnahmsweise zwingend gestattet ist; die zwingenden Rechte des Nutzers nach §§ 69d, 69e UrhG (bestimmungsgemäße Benutzung, Fehlerbeseitigung, Erstellung einer Sicherungskopie, Dekompilierung zur Herstellung der Interoperabilität) bleiben unberührt;
- die Software Jardis zur Entwicklung, zum Vertrieb oder zur Bereitstellung von Software-Produkten zu nutzen, die mit Jardis in unmittelbarem Wettbewerb stehen, also Werkzeuge, die auf Basis von Domain-Driven Design und hexagonaler Architektur Quellcode erzeugen und sich an dieselbe Zielgruppe richten. Diese Beschränkung gilt ausschließlich für die Software Jardis selbst; für die MIT-lizenzierten Jardis-Packages (§ 4) und für den vom Nutzer erzeugten Code (§ 12) gilt sie nicht;
- Jardis oder den Lizenzschlüssel ganz oder teilweise an Dritte weiterzugeben, zu vermieten, zu verkaufen oder zu unterlizenzieren;
- die Lizenzprüfung, die Bindung der Lizenz an einen Arbeitsplatz (§ 11 Abs. 3) oder sonstige Schutzmechanismen zu umgehen, zu deaktivieren oder zu manipulieren;
- automatisiertes Scraping, massenhafte oder missbräuchliche Abfragen gegen die Lizenzserver oder die Website durchzuführen;
- Jardis zur Begehung rechtswidriger Handlungen, zur Entwicklung von Schadsoftware oder zur Verletzung von Rechten Dritter zu nutzen;
- die Marke „Jardis“ oder andere Kennzeichen von Headgent außerhalb der vertraglich gewährten Nutzung zu verwenden, zu imitieren oder herabzusetzen.
§ 14 Verfügbarkeit und Support
(1) Headgent betreibt die Website und die für die Lizenzprüfung erforderlichen Server mit der branchenüblichen Sorgfalt im Sinne einer Best-Effort-Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird nicht zugesichert. Wartungsfenster und kurzzeitige Unterbrechungen, insbesondere zum Zwecke von Updates und Sicherheitsmaßnahmen, sind zulässig.
(2) Da Jardis vollständig lokal auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt wird, betreffen Ausfälle der Lizenzserver allein die Prüfung der Lizenz (§ 3 Abs. 4). Der lokal erzeugte Code des Nutzers bleibt in jedem Fall verfügbar und nutzbar.
(3) In individuellen Einzelvereinbarungen können abweichende Service-Level (SLA), Reaktionszeiten und Supportleistungen vereinbart werden.
(4) Anfragen zu technischen Themen sind an info@headgent.com zu richten. Ein Anspruch auf Reaktion innerhalb bestimmter Fristen besteht außerhalb individuell vereinbarter SLA nicht.
§ 15 Änderungen der Leistungen und Preise
(1) Headgent ist berechtigt, den Funktionsumfang von Jardis nach billigem Ermessen weiterzuentwickeln, zu verändern oder einzelne Funktionen einzustellen, sofern hierdurch der Hauptleistungszweck des Vertrages nicht beeinträchtigt wird und dies dem Nutzer unter Berücksichtigung der Interessen von Headgent zumutbar ist. Wird durch eine solche Änderung eine vom Nutzer nach objektivem Maßstab wesentlich genutzte Funktion erheblich eingeschränkt oder eingestellt, steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Headgent kündigt wesentliche Änderungen mindestens sechs (6) Wochen im Voraus in Textform an und weist in der Mitteilung auf das Sonderkündigungsrecht hin.
(2) Headgent ist berechtigt, die Entgelte für laufende Abonnements zur Anpassung an veränderte Kosten anzupassen. Als kostenrelevante Faktoren gelten insbesondere Änderungen bei Hosting- und Infrastrukturkosten, Lizenzkosten für eingesetzte Software Dritter, Personalkosten sowie gesetzliche Abgaben. Eine Preisanpassung wird dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform angekündigt. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Nutzer das Recht zur Sonderkündigung mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung zu; Headgent weist in der Mitteilung ausdrücklich auf das Sonderkündigungsrecht hin. Kündigt der Nutzer nicht, gilt der angepasste Preis ab dem mitgeteilten Zeitpunkt.
§ 16 Gewährleistung
(1) Headgent gewährleistet, dass Jardis die in der jeweils aktuellen Leistungsbeschreibung dokumentierten Funktionen im Wesentlichen erbringt. Eine Eignung für einen bestimmten Verwendungs- oder Geschäftszweck wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich in Textform vereinbart.
(2) Mängel sind in nachvollziehbarer Form, insbesondere unter Angabe der zur Reproduktion erforderlichen Informationen, unverzüglich mitzuteilen. Headgent beseitigt gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist; dem Nutzer ist vor der Geltendmachung weiterer Rechte Gelegenheit zur Mängelbeseitigung zu geben.
(3) Bei Bereitstellung von Jardis im Rahmen eines fortlaufenden Abonnements richtet sich die Gewährleistung nach den Vorschriften über Mietverträge (§§ 535 ff. BGB). Die gesetzlichen Rechte des Nutzers wegen eines Mangels, insbesondere das Recht auf Mangelbeseitigung und auf Minderung nach § 536 BGB, bleiben während der gesamten Vertragslaufzeit uneingeschränkt bestehen.
(4) Schadensersatzansprüche des Nutzers wegen eines Mangels verjähren, unbeschadet des § 17, in zwölf (12) Monaten ab Kenntnis von Mangel und Schaden, spätestens jedoch nach Ablauf der gesetzlichen Höchstfristen. Die Verkürzung gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Ansprüche aus Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie nicht bei Übernahme einer Garantie.
(5) Eine Gewährleistung für Mängel, die auf einer nicht bestimmungsgemäßen Nutzung, auf Veränderungen durch den Nutzer oder Dritte oder auf einer fehlerhaften Systemumgebung beim Nutzer beruhen, ist ausgeschlossen.
§ 17 Haftung
(1) Headgent haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. Weiterhin haftet Headgent unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.
(2) Für Schäden aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf, haftet Headgent bei einfach fahrlässiger Verursachung der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
(3) Die Haftung von Headgent für Schäden im Sinne von Absatz 2 ist zudem auf einen Höchstbetrag in Höhe der durch den Nutzer in den letzten zwölf (12) Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis an Polar (als Merchant of Record für Headgent) tatsächlich gezahlten Entgelte begrenzt, mindestens jedoch auf einen Betrag in Höhe von 588 EUR. Der Mindestbetrag entspricht dem vertragstypisch vorhersehbaren Schaden bei Nutzung einer Lizenz über die Dauer von zwölf Monaten.
(4) Im Übrigen, vorbehaltlich der Absätze 1 bis 3, ist die Haftung von Headgent ausgeschlossen. Die verschuldensunabhängige Haftung für Mängel, die bei Vertragsschluss bereits vorhanden waren, gemäß § 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB wird ausgeschlossen.
(5) Die Datensicherung, insbesondere die regelmäßige Sicherung des von Jardis lokal erzeugten Codes und der im Nutzerkonto verwalteten accountbezogenen Daten, obliegt dem Nutzer. Eine Haftung für Datenverluste ist auf den Aufwand begrenzt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Mitarbeiter von Headgent.
§ 18 Datenschutz
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt im Einklang mit den Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Einzelheiten regelt die Datenschutzerklärung.
(2) Da Jardis vollständig lokal auf dem Rechner des Nutzers ausgeführt wird und Projektinhalte des Nutzers nicht an Headgent übertragen werden (§ 3 Abs. 1), verarbeitet Headgent keine personenbezogenen Daten im Auftrag des Nutzers. Ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO ist für die Nutzung von Jardis daher nicht erforderlich. Hinsichtlich der Konto- und Lizenzdaten des Nutzers ist Headgent eigenständig Verantwortlicher.
(3) Bindet der Nutzer eigene Werkzeuge an Jardis an, insbesondere KI-Agenten über den mitgelieferten MCP-Server, so verantwortet er die dabei an den jeweiligen Anbieter übermittelten Inhalte selbst. Headgent stellt keinen KI-Dienst bereit und ist an dieser Übermittlung nicht beteiligt.
§ 19 Geheimhaltung
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses bekannt gewordenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln, nur für vertragliche Zwecke zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen. Zu den vertraulichen Informationen von Headgent gehören insbesondere die Funktionsweise von Jardis, technische Implementierungsdetails und nicht öffentlich zugängliche Dokumentation.
(2) Die Geheimhaltungsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die nachweislich öffentlich bekannt sind, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder die sie ohne Verstoß gegen diese Vereinbarung von Dritten erhält.
(3) Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus für die Dauer von drei (3) Jahren fort.
(4) Die Vorschriften des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen (GeschGehG) bleiben unberührt.
§ 20 Höhere Gewalt
Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder Verzögerung vertraglicher Pflichten, soweit diese auf Umständen höherer Gewalt beruht. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Streik, behördliche Anordnungen, Pandemien sowie großflächige Ausfälle der Telekommunikations- oder Internet-Infrastruktur. Dauert ein Ereignis höherer Gewalt länger als 90 Tage an, ist jede Partei zur außerordentlichen Kündigung berechtigt.
§ 21 Datenexport und Account-Löschung
(1) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses kann der Nutzer seine accountbezogenen Daten innerhalb eines Zeitraums von dreißig (30) Tagen nach Vertragsende exportieren. Der Export erfolgt in einem gängigen, strukturierten und maschinenlesbaren Format (insbesondere JSON oder CSV). Nach Ablauf dieser Frist ist Headgent berechtigt, das Nutzerkonto und die zugehörigen accountbezogenen Daten zu löschen.
(2) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten, insbesondere nach § 147 AO und § 257 HGB, bleiben unberührt. Während der Aufbewahrungsfrist sind die betreffenden Daten gesperrt.
(3) Die Aufbewahrung von Rechnungs- und Zahlungsdaten erfolgt durch den Merchant of Record Polar nach Maßgabe von dessen Geschäftsbedingungen und gesetzlichen Vorgaben.
§ 22 Änderung dieser Nutzungsbedingungen
(1) Headgent ist berechtigt, diese Nutzungsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen, soweit dies aus triftigem Grund, insbesondere aufgrund einer geänderten Rechtslage, höchstrichterlicher Rechtsprechung, technischer Änderungen oder einer Erweiterung des Leistungsangebots, erforderlich ist und der Nutzer hierdurch nicht unangemessen benachteiligt wird. Änderungen, die die Hauptleistungspflichten der Parteien oder die vereinbarten Preise betreffen, sind nicht nach diesem § 22 zulässig; § 15 bleibt unberührt.
(2) Änderungen werden dem Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform angekündigt. Widerspricht der Nutzer den Änderungen nicht innerhalb von sechs (6) Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung in Textform, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf diese Folge, auf das Widerspruchsrecht und auf das Sonderkündigungsrecht nach Absatz 3 wird der Nutzer in der Änderungsmitteilung gesondert und drucktechnisch hervorgehoben hingewiesen.
(3) Im Falle eines fristgerechten Widerspruchs steht dem Nutzer ein Sonderkündigungsrecht mit Wirkung zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu. Alternativ ist Headgent berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Wirksamwerden der Änderung ordentlich zu kündigen.
§ 23 Exportkontrolle
(1) Die Nutzung von Jardis kann den Vorschriften des nationalen und internationalen Export- und Embargorechts unterliegen, insbesondere der Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821 sowie den einschlägigen US-amerikanischen Export- und Sanktionsregelungen (z. B. EAR und OFAC-Regelungen).
(2) Der Nutzer ist für die Einhaltung der ihn betreffenden Export-, Reexport- und Embargovorschriften selbst verantwortlich und sichert zu, Jardis nicht in Länder, an Personen oder für Zwecke zu nutzen, die nach den anwendbaren Vorschriften verboten oder beschränkt sind.
§ 24 Schlussbestimmungen
(1) Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) Anwendung.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen ist, soweit gesetzlich zulässig, Neuss. Headgent ist darüber hinaus berechtigt, den Nutzer an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis ist der Sitz der Headgent GmbH in Dormagen.
(4) Eine Aufrechnung des Nutzers ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zulässig.
(5) Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis durch den Nutzer auf Dritte bedarf der vorherigen Zustimmung von Headgent in Textform. Die Übertragung auf ein mit dem Nutzer verbundenes Unternehmen im Sinne der §§ 15 ff. AktG ist ohne gesonderte Zustimmung zulässig, sofern Headgent hierüber rechtzeitig in Textform informiert wird.
(6) Änderungen und Ergänzungen dieser Nutzungsbedingungen sowie sämtliche rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Textform.
(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzlich zulässige Regelung, die dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. Entsprechendes gilt bei einer Regelungslücke.